Hundeschule Wolfsherz - mit Herz und Verstand
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundeausbildung und Veranstaltungen der Hundeschule Wolfsherz (Inh. Jessica Heilmann)

§ 1 Leistungsbeschreibung der Hundeausbildung
Die Hundeschule - im folgenden auch Organisator genannt - verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen den ihr anvertrauten Hund unter Mitwirkung des Besitzers auszubilden.

§ 2 Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner weiteren Form.

§ 3 Bezahlung
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung

§ 4 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Organisator.
Im Falle eines Rücktritts kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden bei nicht erfolgter, vorheriger Abmeldung oder Kündigung des Teilnehmers nicht erstattet.

§5 Leistungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die von ihm gebuchten Unterrichtsstunden (10er Karte) innerhalb von 12 Wochen in Anspruch zu nehmen. Reststunden nach dieser Frist werden vom Organisator nicht rückerstattet bzw. geleistet.
Ausnahmefälle (z.B. Krankheit , Urlaub oder Läufigkeit des Hundes) sind mit dem Organisator rechtzeitig abzusprechen.
Trainingseinheiten, die nicht rechtzeitig (mind. 12 Stunden vor Unterrichtsbeginn) abgesagt wurden, werden in vollem Umfang berechnet und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.

§ 6 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten :
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden
6.1.1 Der Veranstalter behält sich vor im Einzelfall aggressive Hunde oder problematische Hunde von Veranstaltungen fern zu halten.
6.2 Bei Ausfall des Kursleiters unter Erstattung des anteiligen Teilnehmerpreises
6.4 Beim Verwenden von anderen als mit der Hundeschule abgesprochenen Erziehungshilfsmittel (z.B.: Teletakt/ Stachelhalsband)
6.5 Wenn eine Erkrankung des/ der Hunde während der Veranstaltung festgestellt wird
6.6 Verspätung zu Unterrichtstunden: ab einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist die Hundeschule berechtigt diese Stunde als abgehalten zu berechnen
6.7 Wenn keine Stunden, ohne Absprache mit der Hundeschule, über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten abgehalten wurden. In diesem Fall werden keine Kosten erstattet.

§ 7 Haftung des Organisators
Die Hundeschule haftet nur für Schäden die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt ist die Haftung auf den dreifachen Teilnehmerpreis beschränkt.
Der Organisator haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer
ist verpflichtet bei Leistungsstörungen, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich das im Unterricht gelernte im Anschluss an die Ausbildungsstunde mit seinem Hund zu üben.

§ 9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 10 Ort der Ausbildung
Der Organisator bestimmt den Ort der Ausbildung nach den jeweiligen Ausbildungstandsgesichtspunkten

§ 11 Gebrauch von Hilfsmitteln zur Ausbildung
Der Teilnehmer verpflichtet sich keine anderen als die mit der Hundeschule abgesprochenen Ausbildungshilfsmittel anzuwenden

§ 12 Verjährung von Ansprüchen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

§ 13 Impfung
Der Teilnehmer verpflichtet sich seine(n) Hund(e) regelmäßig impfen zu lassen und bestätigt mit der Anmeldung, dass der (die) Hund(e) über die üblichen Schutzimpfungen verfügt. (z.B.: Tollwut, Staupe, etc.)

§14 Haftpflichtversicherung
Der Teilnehmer verpflichtet sich seine(n) Hund(e) vor Beginn der Ausbildung/Veranstaltung
Haftpflicht zu versichern.

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtstand ist das Amtsgericht Wesel



Schermbeck, den 01.01.2007

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